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Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach Hubraum sowie nach Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch bemessen. Emissionsarme und verbrauchsgünstige Neufahrzeuge werden niedriger besteuert. Wie dies im Einzelfall aussieht, schlüsselt die Tabelle "Kfz-Steuersätze" auf.
Fahrzeuge, deren Abgasemissionen die Euro 2 Norm nicht erfüllen, oder keinen Partikelfilter besitzen, gelten höhere Kfz-Steuersätze (s. hierzu die "Kfz-Steuertabelle"). Durch eine Nachrüstung (z. B. mit einem G-Kat oder einem Partikelfilter) kann ggfs. eine bessere Einstufung möglich sein. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Kfz-Meisterbetrieb.
1) Hat das Kraftfahrzeug einen Hubraum von mehr als 2.000 cm3, gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis. |